Kirchenvorstand
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kirchenvorstand {at} christusunserbruder(.)de
Der Kirchenvorstand (KV) ist der Vermögensverwalter und gesetzliche Vertreter der Pfarrgemeinde, eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Demnach obliegt dem KV die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des kirchlichen Vermögens. Er ist in der Wirtschaft noch am ehesten vergleichbar mit dem Vorstand. Die Stellung und die Aufgaben der Kirchenvorstände sind in NRW im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens festgelegt.
In Christus unser Bruder besteht der Kirchenvorstand aus dem Vorsitzenden Pfarrer Pero Stanušić als geborenem Mitglied und 10 gewählten Mitgliedern, die im Pfarrgebiet, das sich aus den vier Alt-Gemeinden St. Elisabeth, St. Germanus, St. Hubert und St. Martin zusammen setzt, wohnhaft und katholisch sein müssen. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt. Bei den alle drei Jahre stattfindenden KV-Wahlen wird jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Damit soll eine Kontinuität sichergestellt werden.
In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen befasst der KV sich mit allen Dingen, bei denen es in der Pfarrei um Geld geht. Er muss sich um die Reparaturen und Instandhaltung der pfarreigenen Gebäude genauso kümmern wie um Personalangelegenheiten. Er stellt in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungszentrum den Haushalt auf und verantwortet diesen.
Diese Aufgaben erfordern ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ehrenamtliches Engagement.